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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen



Zuletzt geändert am: 1. November 2014



1. Anwendungsbereich

Die vorliegende Community-Richtlinie findet im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der RQ48 Dienste, im Folgenden "RQ48", die von der Deutschen Gesellschaft für Informationsmanagement im Bevölkerungsschutz e.V. (Vereinsregister: Amtsgericht Kaiserslautern, Register-Nr.: 30459), im Folgenden "DGIMB", angeboten oder betrieben werden, Anwendung.



2. Begriffe

2.1 "Mitwirken" bezeichnet die Erstellung oder Veränderung sowie Entfernung von Inhalten, die mithilfe von RQ48 erstellt oder abgerufen werden können.

2.2 "RQ48-Community" bezeichnet die Gesamtheit der Nutzer von RQ48, insbesondere wenn diese an Inhalten mitwirken.

2.3 "RQ48-Inhalte" bezeichnet die Gesamtheit der Inhalte, die mithilfe von RQ48 erstellt oder abgerufen werden können. Dies umfasst Inhalte, die als Bestandteil von RQ48 angeboten werden, gleichermaßen wie Inhalte, an denen Mitglieder der RQ48-Community einschließlich Ihnen selbst mitgewirkt haben, oder eine Kombination aus beidem. Die Inhalte, die über RQ48 abgerufen werden können, sind zu einem überwiegenden Teil Resultat der Mitwirkung der RQ48-Community, unabhängig davon, ob sie von der Gesamtheit oder nur von einem Teil der RQ48 Nutzer abgerufen werden können.



3. RQ48-Inhalte, an denen Sie mitwirken oder mitgewirkt haben

3.1 Die RQ48-Inhalte sind zu einem überwiegenden Teil Resultat der Mitwirkung der Mitglieder der RQ48-Community. Wir begrüßen Ihre Mitwirkung an dieser RQ48-Community. Wir ermutigen Sie dazu, einen respektvollen und höflichen Umgang mit anderen Mitgliedern der RQ48-Community zu pflegen, in guter Absicht zu handeln und Bearbeitungen und Beiträge einzubringen, die den Zielen von RQ48 dienlich sind.

3.2 Wenn Sie an RQ48-Inhalten mitwirken, beachten Sie die folgenden Maßgaben:
  1. Wenn Sie an RQ48-Inhalten mitwirken, hat dies stets mit Rücksicht auf die Ziele von RQ48 zu erfolgen. Beispielsweise gehört dazu das Erfordernis, die Inhalte unter Wahrung der typischen Bedürfnisse von Einsatzkräften aus dem Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr aufzubereiten und zusammenzufassen. Dagegen ist beispielsweise das Anlegen von Scherz-Dokumenten ausdrücklich nicht im Einklang mit den Zielen von RQ48. Die vorangehenden Beispiele sind nicht abschließend.
  2. Wirken Sie nur an RQ48-Inhalten mit, wenn Sie im Hinblick auf den speziellen Gegenstand über fundierte Sach- und Fachkenntnisse verfügen.
  3. Wenn Sie an RQ48-Inhalten mitwirken, tun Sie dies nach bestem Wissen und Gewissen in der Weise, dass Ihrer Sach- und Fachkenntnisse in den Inhalt eingehen.
  4. Vermeiden Sie Duplikate. Wurde zu einem Thema bereits ein Dokument erstellt, geben Sie der Änderung des bestehendes Dokument stets den Vorrang. Lediglich in Fällen, in denen es unmöglich oder grob unverhältnismäßig wäre kein Duplikat zu erzeugen, ist dies in Verbindung mit der gleichzeitigen Entfernung des oder der betreffenden anderen Dokumentes oder Dokumente gestattet.
  5. Achten Sie darauf auf korrekte Dokumente-Stati, insbesondere dass sich Test- und Probedokumente stets im Status "Test" befinden, damit andere Benutzer von diesen Dokumenten nicht bei der Verwendung von RQ48 gestört werden, und veröffentlichen Sie diese Dokumente insbesondere nicht.

3.3 In RQ48 können Dienststellen angelegt werden (im Folgenden "RQ48 Dienststellen"). Wenn Sie RQ48 Dienststellen anlegen, bearbeiten oder diese zu Ihrem RQ48 Benutzerkonto hinzufügen, beachten Sie die folgenden Maßgaben:
  1. Die RQ48 Dienststellen dienen dazu, die tatsächlichen Verhältnisse im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr abzubilden.
  2. Jede RQ48 Dienststelle muss eine Dienststelle repräsentieren, die im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr tatsächlich existiert.
  3. RQ48 Dienststellen müssen von einer der verfügbaren Organisationsarten sein. Sollten Sie wünschen, eine Dienststelle anzulegen, deren Organisationsart oder Verwaltungsebene im System noch nicht erfasst ist, verwenden Sie das Kontakt-Formular unter "www.rq48.de/kontakt.html", um einen Neueintrag zu beantragen.
  4. Fügen Sie nur RQ48 Dienststellen zu Ihrem RQ48 Benutzerkonto hinzu, wenn Sie der repräsentierten Dienststelle tatsächlich angehören.

3.4 Bestimmte Handlungen, ungeachtet ob legal oder illegal, können für andere Nutzer schädlich sein und gegen unsere Regeln verstoßen, und einige Handlungen können zudem rechtliche Folgen für Sie haben. Aus diesem Grund ist es zu Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz anderer Nutzer nicht gestattet, derartige Handlungen auf unseren Seiten vorzunehmen. Zu diesen Handlungen gehören:
  1. Einstellen von Inhalten, die den Zielen von RQ48 nicht dienlich sind
  2. Belästigung und Beleidigung anderer
  3. Partizipation an Belästigungen, Drohungen, Stalking, Spam oder Vandalismus
  4. Senden von Kettenbriefen, Junk-Nachrichten oder Spam an andere Nutzer
  5. Ausbeutung oder Verletzung der Privatsphäre
  6. Verletzung des nach dem Recht der Bundesrepublik oder anderen anwendbaren Rechtsordnungen (darunter gegebenenfalls derjenigen des Landes, in dem Sie leben oder Inhalte betrachten bzw. bearbeiten) bestehenden Rechts insbesondere im Hinblick auf die Privatsphäre anderer
  7. Anforderung personenbezogener Informationen zum Zwecke der Belästigung
  8. Anforderung personenbezogener Informationen von jemandem, der unter 18 Jahre alt ist, zu einem illegalen Zweck oder unter Verletzung eines geltenden Gesetzes, das Gesundheit oder Wohlergehen von Minderjährigen sicherstellen soll
  9. Jeglicher werblicher oder kommerzieller Zweck einschließlich der Anbahnung von Geschäften, ohne dass die DGIMB Sie hierzu autorisiert hat
  10. Falsche Angaben, Vorspiegelung einer fremden Identität oder Begehung von Betrug
  11. Absichtliches oder bewusstes Einstellen von verleumderischen oder diffamierenden Inhalten
  12. Einstellen falscher oder unzutreffender Inhalte in der Absicht, andere damit zu täuschen; der Versuch den Anschein zu erwecken, ein anderer Nutzer oder eine andere Person zu sein, Ihre Verbindung mit irgendeiner Person oder Einrichtung falsch wiederzugeben oder das Benutzerkonto eines andere Nutzers insbesondere in der Absicht zu verwenden, andere damit zu täuschen; darüber hinaus die Begehung von Betrug
  13. Schutzrechtsverletzungen:
    aa) Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Patenten oder anderen nach geltendem Recht bestehenden Schutzrechten.
    bb) Missbrauch von RQ48 zu anderen illegalen Zwecken
    cc) Einstellen von Kinderpornografie oder von anderen Inhalten, die gegen geltendes Recht bezüglich Kinderpornografie verstoßen
    dd) Einstellen oder Austausch von obszönem Material, das unter geltendem Recht rechtswidrig ist
    ee) sowie die Nutzung der Dienste in einer Weise, die nicht mit geltendem Recht vereinbar ist
    ff) Einstellen oder Verbreiten von Inhalten, die Viren, Schadsoftware, Würmer, Trojanische Pferde, böswilligen Code oder etwas anderes, das unsere technische Infrastruktur, unser System oder die technische Infrastruktur oder das System unserer Nutzer beschädigen könnte
  14. Gemäß dieser Community-Richtlinien sind täuschende Handlungen, insbesondere Falschangaben bezüglich der Zugehörigkeit, Identitätsbetrug und Betrug, verboten.

3.5 Wir behalten uns vor, die vorstehenden Bestimmungen nach eigenem Ermessen durchzusetzen.



4. RQ48-Inhalte, an denen andere Nutzer mitgewirkt haben

Trotz der Bestimmungen in Abschnitt 3 dieser Community-Richtlinie kann es sein, dass Sie bestimmte Materialien als anstößig oder fehlerhaft empfinden: Da die RQ48-Inhalte zu einem überwiegenden Teil Resultat der Mitwirkung der RQ48-Community sind, kann es vorkommen, dass Sie auf Material stoßen, welches Sie als verletzend, fehlerhaft, irreführend, falsch beschrieben oder in anderer Weise als anstößig empfinden.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, bei der Inanspruchnahme unserer Dienste von Ihrem Menschenverstand und Ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen.



5. Geltung neuerer Fassungen

Neuere Fassungen der Community-Richtline treten an die Stelle der vorliegenden Fassung, wenn die DGIMB hierauf gesondert hinweist und Sie nicht innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Änderung widersprechen. Sie berechtigen die DGIMB, Ihnen dies über die von Ihnen mitgeteilten Kontaktmöglichkeiten oder über Funktionalitäten der Softwareprodukte mitzuteilen, die von der DGIMB angeboten oder betrieben werden. Ein Schweigen Ihrerseits gilt hierbei als Zustimmung zur Geltung der neueren Fassung.


















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